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Corona-Informationen für den Autohandel
Erst wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 100 übertroffen hat, droht eine Schließung der Ladengeschäfte im Autohandel. Sofern jedoch ein Inzidenzwert von 150 noch nicht überschritten worden ist, ist vielerorts eine Öffnung der Geschäfte nach vorheriger Terminbuchung des Kunden möglich. Auch die Abholung von bestellten Fahrzeugen ist unabhängig vom Inzidenzwert weiter zulässig.
Allerdings können die Landesregierungen oder die Kommunen schärfere Corona-Einschränkungen anordnen. Daher stehen diese Informationen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen der zuständigen Behörden vor Ort. Eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
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